Motion zur Verhinderung von Recyclinggebühren

Ich habe folgende Motion zur Verhinderung von Recyclinggebühren eingereicht:

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Umweltschutzgesetzes vorzunehmen, welche sicherstellt, dass die Kantone und Gemeinden bei den Haushalten und Gewerbebetrieben keine Recyclinggebühren erheben müssen.

Recyclinggebühren sind in der Praxis nicht verursachergerecht umsetzbar. Es sei denn, sie werden mit einem riesigen bürokratischen Aufwand betrieben. Einen ökologischen Mehrwert bringen sie nicht und in aller Regel sind sie unsozial. Trotzdem zwingt das USG die Gemeinden dazu, solche Gebühren zu erheben.

Dies, weil die Weltmarktpreise für separat gesammelte Wertstoffe wie Karton, Metalle und Glas stark gefallen sind und die Sammlung von gebrauchten Wertstoffen nicht mehr kostendeckend betrieben werden kann. Weil das Umweltschutzgesetz (USG) den Gemeinden verbietet, das Defizit aus der Abfallrechnungen aus dem ordentlichen Haushalt zu decken, müssen viele Gemeinden nun zusätzlich zu den Sackgebühren für das Recycling von Karton, Glas oder Metallen Gebühren einführen.

Dafür können sie gemäss gesetzlichen Vorgaben entweder die Grundgebühren erhöhen. Das ist unsozial und in keiner Weise verursachergerecht. Selbst wer fast keinen Abfall produziert muss sie bezahlen und wird trotz des umweltbewussten Verhaltens bestraft.

Als zweite Möglichkeit können die Gemeinden eine direkte, mengenabhängige Recyclinggebühr einführen. Das ist, insbesondere wenn es für Papier, Metalle, Altglas separat ausgestaltet werden muss, sehr aufwändig und ohne ökologischen Nutzen. Wer viel recycliert wird demotiviert. Es besteht die Gefahr, dass die Leute ihre Wertstoffe dann dem Siedlungsabfall statt dem Recycling zuführen.

Da der Bundesrat die Kreislaufwirtschaft stärken will, hat er ein grosses Interesse daran, dass Kantone und Gemeinden weiterhin attraktive und funktionierende Recyclingangebote machen können. Er soll deshalb dafür sorgen, dass sie auch dann gebührenfreie Recyclinginfrastruktur betreiben dürfen, wenn die Wertstoffpreise tief sind.